Wer raucht, hat ein höheres Risiko, früher zu sterben. Daher ist die Risikolebensversicherung für Nichtraucher – bei ansonsten gleichen Vorgaben – im Vergleich zu einem Raucher günstiger.
Bei der Allianz können Sie sich zu den Nichtrauchern zählen, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor Antragsstellung nicht aktiv geraucht haben und auch beabsichtigen, in Zukunft Nichtraucher zu bleiben. Dabei unterscheidet die Allianz weiter nach Nichtrauchern, die mindestens 1 Jahr Nichtraucher oder mindestens 10 Jahre Nichtraucher sind. Rauchen meint sowohl den Konsum von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn), der Gebrauch von Wasserpfeifen (zum Beispiel Shishas), sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oraltabak (zum Beispiel Snus).