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Erbschafsteuerversicherung für Familienunternehmen

Mit unserem LebenswerkPolicen-Konzept kann eine Unternehmerfamilie zielgerichtet die Erbschaftsteuer absichern.

Erbschaftsteuer bedroht Familienunternehmen

Die neue Erbschaftsteuerreform stellt besonders große Familienunternehmen vor eine große Herausforderung. Wie soll man der Erbschafsteuer begegnen und das Vermögen für Kinder und Enkel bewahren?

Wie lösen die Frage der Erbschaftsteuer für Familienunternehmen - sofort und nachhaltig -

Liquidität für den Erbfall – sofort und lebenslang

Bei dem LebenswerkPolicen-Konzept investiert die Unternehmerfamilie einen Teil des Vermögens in die Absicherung der Erbschaftsteuer und bewahrt dadurch schwerwiegende Eingriffe in das Vermögen im Erbfall zum Wohle der Kinder und Enkel.

Garantie

Die Allianz garantiert ab der ersten Beitragszahlung lebenslang die Versicherungssumme.

Schutz

Privates und unternehmerisches Vermögen bleiben für die nachfolgende Generation bewahrt.

Ohne Streit

Das LebenswerkPolicen-Konzept trägt nachweislich zum Familienfrieden bei und vermeidet Erbstreitigkeiten.

Planbar

Endlich wird das Erbschaftsteuerrisiko planbar. Die Unternehmerfamilie kann maßgeschneidert vorsorgen.

Integriert

Wir stimmen unser Lösungskonzept mit der Unternehmerfamilie, Steuerberatern, Anwälten und Family Offices ab.

Mulit-Talent

Die Finanzierung der Erbschaftsteuer, die Abfindung weichender Erben und vieles mehr ermöglicht unser Konzept.

Flexibilität

Je nach Wünschen der Unternehmerfamilie ist das LebenswerkPolicen-Konzept gestaltbar.

Freiheit

Private und unternehmerische Freiheiten bleiben voll erhalten. Keine Eingriffe in die Gesellschaftsstruktur erforderlich.

Das neue Erbschaftsteuerrecht und seine Auswirkungen auf Familienunternehmen

Erbschafsteuergesetz

Vor allem Großunternehmen und gut wirtschaftende Mittelständler sind von der Erbschaftsteuerreform in besonderem Maße betroffen. Ein über Jahrzehnte aufgebautes Vermögen ist aus Sicht der Kinder und Enkel deutlich weniger Wert. Schuld ist die Erbschaftsteuer.

Bedürfnisprüfung

Ab Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall soll es eine „Bedürfnisprüfung“ geben. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftssteuer finanziell überfordern würde. Unterhalb dieser Grenze gibt es weiterhin Vergünstigungen. Lässt sich der Erbe auf die Bedürfnisprüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Das kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden. Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie zehn Jahre lang zinslos gestundet werden – allerdings nur im Erbfall und nicht bei einer Schenkung.

Abschmelzmodell

Der Erbe hat jedoch ein Wahlrecht. Will er sein Privatvermögen nicht offenlegen, greift ein Abschlagsmodell: Mit wachsendem Unternehmensvermögen muss ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden. Die Verschonung sinkt schneller mit der Größe des Unternehmensvermögens – bis auf null. Es würde im Extremfall also keine Verschonung geben. Keine Verschonung wird gewährt ab einem Erwerb von 90 Millionen Euro.

Familienunternehmen: Für Familienunternehmen mit Kapitalbindung beziehungsweise Verfügungsbeschränkung – der Erbe kann nicht frei über Gewinne oder Verkäufe entscheiden – ist ein Steuerabschlag auf den Firmenwert geplant. Der darf maximal 30 Prozent betragen.

Kleinbetriebe

Unterhalb der Schwelle von 26 Mio. Euro begünstigtem Vermögen verbleibt es bei der bisherigen Steuerbefreiung. Es sind folgende Lohnsummenregelungen und Behaltensfristen einzuhalten.

  • Die Arbeitnehmerzahl, bei der Betriebe von der Einhaltung der Lohnsummenregelung ausgenommen sind, wird auf drei Arbeitnehmer abgesenkt
  • Bei Betrieben mit mehr als drei aber nicht mehr als zehn Beschäftigten die Mindestlohnsumme bei einer Lohnsummenfrist von fünf Jahren auf 250 Prozent und bei einer Lohnsummenfrist von sieben Jahren auf 500 Prozent abgesenkt.
  • Bei Betrieben mit mehr als zehn aber nicht mehr als 15 Beschäftigten wird die einzuhaltende Mindestlohnsumme auf 300 Prozent beziehungsweise 565 Prozent abgesenkt.
Betriebs- und Verwaltungsvermögen

s soll bei der Abgrenzung zwischen „verschonungswürdigem“ und „nichtverschonungswürdigem“ Vermögen bleiben. Anders als Betriebsgrundstücke und Maschinen wird Verwaltungsvermögen besteuert und nicht „verschont“. 10 Prozent des Verwaltungsvermögens bleiben pauschal steuerfrei, auch Tatbestände wie die betriebliche Altersvorsorge oder verpachtete Grundstücke.

Investitionsklausel

Mittel aus einem Erbe, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, sollen steuerrechtlich begünstigt werden.

Unternehmenswert

Für das vereinfachte Ertragswertverfahren gibt es eine neue Berechnung. Das jetzige Verfahren führt angesichts der Niedrigzinsen zu unrealistisch hohen Firmenwerten. Bisher werden diese ermittelt, indem ein Kapitalisierungsfaktor von rund 18 mit dem Gewinn multipliziert wird. Künftig soll sich dieser Faktor zwischen 10 und maximal 12,5 bewegen. So kann es passieren, dass bereits bei einem Gewinn von 7,2 Millionen Euro bei Faktor 12,5 der Grenzwert von 90 Mio. Euro erreicht wird, bei dem es überhaupt keine mehr gibt.

Ausland

Für international aufgestellte Familienunternehmen bleibt es bei Begünstigungsfähigkeit von Firmenbeteiligungen außerhalb der EU, wenn sie von einer Holdinggesellschaft gehalten werden.

Steuertricks

Missbräuchliche Steuergestaltung wird eingeschränkt. Wenn das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90 Prozent des gesamten Betriebsvermögens überschreitet, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgeschlossen.

Fazit

Für Familien großer Vermögen verschärft sich die Liquiditätsbelastung im Erbfall. Eine noch so gut durchdachte Unternehmensnachfolge kann in sich zusammenbrechen, wenn ein Familienunternehmen unvorbereitet den Liquiditätsbelastungen eines Erbfalls ausgesetzt ist. Wir bieten unternehmensindividuelle Vorsorgelösungen zur Bewältigung der Risiken aus dem neuen Erbschaftssteuerrecht.

Die LebenswerkPolice bietet die Lösungen

Vorteile der Erbschaftsteuerversicherung

Unser LebenswerkPolicen-Konzept wurde ursprünglich zur Finanzierung der Erbschaftsteuer entwickelt. Im Laufe der Jahre haben Familienunternehmen immer mehr Anwendungsmöglichkeiten für sich entdeckt. Diese können zum Beispiel wie folgt aussehen:

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Es sind nur noch zwei weitere Schritte. Im ersten Schritt brauchen wir ein paar Eckdaten über Sie.

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