Bei den Pflegerentenversicherungen erhalten Sie im Pflegefall eine lebenslange garantierte Rente. Die Höhe bemisst sich am Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit. Die Beitragszahlung kann laufend oder als Einmalbeitrag erfolgen. Zudem bieten manche Verträge die Möglichkeit zur flexiblen Kapitalentnahme. Darüber hinaus können Ihre Hinterbliebenen, abhängig vom jeweiligen Vertrag, eine Auszahlung im Todesfall erhalten.
Pflegetagegeld ist eine Pflegezusatzversicherung. Im Pflegefall erhalten Sie für jeden Tag einen festen Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflegetagegelds hängt davon ab, welchen Pflegegrad Sie haben und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Ein Pflegetagegeld bietet Ihnen eine preiswerte flexible Absicherung.
Sowohl bei den Pflegerentenversicherungen als auch beim Pflegetagegeld ist die Leistung im Pflegefall nicht zweckgebunden; Sie können also frei entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden.