• Persönliche D&O-Versicherung
    Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte

    Ihre Verantwortung ist persönlich. Ihr Versicherungsschutz sollte es auch sein. Mit einer D&O-Versicherung schützen Sie sich. Fordern Sie sich mit wenigen Klicks ein Angebot an.

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    Ihre Verantwortung ist persönlich. Ihr Versicherungsschutz sollte es auch sein. Mit einer D&O-Versicherung schützen Sie sich. Fordern Sie sich mit wenigen Klicks ein Angebot an.

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Entscheider haften immer auch privat

Haftungsansprüche entstehen nicht nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten. Bereits der Vorwurf, eine unternehmerische Pflicht verletzt zu haben, kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen auslösen. Eine persönliche D&O gibt Ihnen einen eigenen Versicherungsschutz, der auf Ihre Funktion, Ihre Mandate und Ihre persönliche Haftungssituation ausgerichtet werden kann.

Ihre eigene Versicherungssumme

Die vereinbarte Versicherungssumme steht für Ihre persönlichen versicherten Haftungsfälle zur Verfügung. Sie wird nicht durch Schadenfälle anderer Organmitglieder oder Führungskräfte aufgebraucht.

Ihre eigene Police

Sie sind selbst Versicherungsnehmer und verfügen über einen eigenen Vertrag. Umfang und Fortführung Ihrer persönlichen Absicherung sind damit nicht allein von Ihrem Unternehmen abhängig.

Mehr persönliche Unabhängigkeit

Ihr Versicherungsschutz ist weniger von den Handlungen anderer versicherter Personen und von einer gemeinsam genutzten Unternehmenspolice abhängig.

Persönliche D&O einfach erklärt

Was ist eine persönliche D&O-Versicherung?

Die persönliche D&O ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für einzelne Führungskräfte, Organmitglieder und Personen mit besonderer unternehmerischer Verantwortung. Anders als bei einer vom Unternehmen abgeschlossenen D&O-Versicherung sind Sie selbst Versicherungsnehmer. Sie erhalten einen eigenen Vertrag und eine Versicherungssumme, die für Ihre persönlichen versicherten Haftungsfälle vorgesehen ist.

Eine persönliche D&O kann insbesondere folgende Vorteile schaffen:

  • einen eigenen, auf Ihre Funktion ausgerichteten Vertrag,
  • eine persönlich für Sie vorgesehene Versicherungssumme,
  • weniger Abhängigkeit von der Unternehmenspolice,
  • zusätzlichen Schutz für weitere oder frühere Mandate,
  • eine individuellere Berücksichtigung Ihrer persönlichen Haftungssituation.

Eine persönliche D&O muss eine bestehende Firmen-D&O nicht ersetzen. Sie kann diese ergänzen und zusätzlichen persönlichen Schutz schaffen.

Firmen-D&O und persönliche D&O

Gemeinsamer Unternehmensschutz oder Ihre eigene Absicherung?

Eine Firmen-D&O schützt regelmäßig mehrere Personen über denselben Vertrag. Dazu können Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Prokuristen und leitende Angestellte gehören. Eine persönliche D&O setzt dagegen direkt bei Ihrer eigenen Verantwortung an.

Firmen-D&O
Persönliche D&O
VersicherungsnehmerDas UnternehmenDie versicherte Führungskraft
VersicherungssummeWird regelmäßig von mehreren Personen genutztIst ausschließlich für die versicherte Person vorgesehen
VertragsentscheidungLiegt beim UnternehmenLiegt bei der versicherten Person
Mehrere SchadenfälleKönnen dieselbe Versicherungssumme belastenSchadenfälle anderer Personen verbrauchen die persönliche Summe nicht
FortführungAbhängig von Entscheidungen des UnternehmensEigener persönlicher Vertrag

Persönliche D&O-Versicherung

Wir benötigen noch ein paar Angaben von Ihnen

    Es sind nur noch zwei weitere Schritte. Im ersten Schritt brauchen wir ein paar Eckdaten über Ihre Funktion und aktuelle Absicherung:




    *Pflichtfeld

    Gleich haben Sie es geschafft. Jetzt nur noch Ihren Namen und Kontaktart eingeben.



    *Pflichtfeld

    Typische Haftungssituationen

    Wann Führungskräfte persönlich in Anspruch genommen werden können

    Führungskräfte treffen täglich Entscheidungen mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Folgen. Entsteht später ein Schaden, wird häufig geprüft, ob sie ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben.

    Typische Haftungssituationen sind:

    • Fehlentscheidungen: Investitionen, Unternehmenskäufe oder Personalentscheidungen wurden angeblich nicht ausreichend geprüft.
    • Mangelnde Organisation und Kontrolle: Interne Abläufe, Compliance-Vorgaben oder Kontrollsysteme sollen unzureichend gewesen sein.
    • Spätere Ansprüche: Führungskräfte können auch nach ihrem Ausscheiden oder wegen nicht eindeutig versicherter Nebenmandate in Anspruch genommen werden.

    Ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt und Versicherungsschutz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Lassen Sie jetzt ihr Risiko analysieren und fordern sie ein unverbindliches Angebot an.

    Für wen ist eine persönliche D&O geeignet?

    Persönlicher Schutz für Menschen mit besonderer Verantwortung

    Eine persönliche D&O richtet sich an Personen, die leitende, kontrollierende oder besonders verantwortungsvolle Aufgaben in Unternehmen übernehmen.

    Geschäftsführung

    Persönlicher Schutz für Geschäftsführer

    Geschäftsführer tragen umfassende Organisations-, Kontroll- und Überwachungspflichten. Bei behaupteten Pflichtverletzungen können sie persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

    Unternehmensleitung

    Individuelle Absicherung für Vorstände

    Vorstandsmitglieder treffen weitreichende strategische und wirtschaftliche Entscheidungen. Ansprüche können sowohl vom Unternehmen als auch von Dritten geltend gemacht werden.

    Kontrollorgane

    Schutz für Aufsichtsräte und Beiräte

    Aufsichtsräte und Beiräte übernehmen Kontroll-, Überwachungs- und teilweise Beratungsaufgaben. Auch aus einer Verletzung dieser Pflichten können persönliche Haftungsansprüche entstehen.

    Leitende Funktionen

    Absicherung für Prokuristen und leitende Angestellte

    Prokuristen, Generalbevollmächtigte und leitende Angestellte übernehmen häufig Verantwortung für Personal, Finanzen, Compliance, Vertrieb oder operative Unternehmensbereiche.

    Interim Management

    Persönlicher Schutz für zeitlich begrenzte Mandate

    Interim Manager übernehmen kurzfristig weitreichende Verantwortung. Dabei ist nicht immer eindeutig, in welchem Umfang sie über die D&O-Versicherung des jeweiligen Unternehmens geschützt sind.

    Besondere Mandate

    Schutz für Liquidatoren, Abwickler und Restrukturierer

    Sanierungs-, Restrukturierungs- und Abwicklungsmandate sind mit besonderen Entscheidungs- und Haftungsrisiken verbunden. Auch Sonderfunktionsinhaber benötigen häufig eine individuelle Prüfung ihrer Absicherung.

    Experten D&O-Versicherung

    Vertrauen Sie auf die Experten von Rockenfeller & Pflüger, der führenden Allianz Sozietät

    Die Absicherung von Managern ist komplex – um einen umfassenden Schutz gewährleisten zu können, müssen verschiedene Produkte kombiniert werden. Überlassen Sie daher nichts dem Zufall, sondern nur einem Profi.

    Rockenfeller & Pflüger verfügt seit Jahren über Erfahrungen in der Managerabsicherung – unsere Versicherungsprodukte sind perfekt aufeinander abgestimmt.

    Vertrauen Sie wie unsere weiteren 20.000 Kunden auf unser Know-How. Bei Rockenfeller und Pflüger sind Sie in den besten Händen – persönlich, langfristig und verlääasslich.

    Unsere Kunden

     

    Wissen

    Häufige gestellte Fragen zum Thema persönliche D&O-Versicherung der Allianz

    Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen rund um das Thema persönliche D&O-Versicherung zusammengefasst. Wenn hier nicht das Richtige für Sie dabei ist, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

    Eine persönliche D&O ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für einzelne Führungskräfte und Organmitglieder. Versicherungsnehmer ist die versicherte Person selbst.

    Bei einer Firmen-D&O schließt das Unternehmen den Vertrag ab. Regelmäßig sind mehrere Personen über denselben Vertrag versichert. Bei einer persönlichen D&O schließt die Führungskraft einen eigenen Vertrag mit einer für sie vorgesehenen Versicherungssumme ab.

    Zur Gruppe gehören insbesondere Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Prokuristen, Generalbevollmächtigte, leitende Angestellte, Interim Manager, Liquidatoren, Abwickler, Restrukturierer und bestimmte Sonderfunktionsinhaber.

    Eine persönliche D&O kann auch dann sinnvoll sein, wenn bereits eine Unternehmens-D&O besteht. Sie kann zusätzlichen persönlichen Schutz schaffen und die Abhängigkeit von einer gemeinsam genutzten Unternehmenspolice reduzieren.

    Ja. Haftungsansprüche können auch noch Jahre nach einer Entscheidung oder nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

    Bei der persönlichen D&O steht die vereinbarte Versicherungssumme für die persönlich versicherte Person zur Verfügung. Sie wird nicht durch Schadenfälle anderer Organmitglieder beansprucht.

    Der Beitrag hängt unter anderem von der beruflichen Funktion, der Anzahl der Mandate, den Unternehmensgrößen, den Branchen, bekannten Haftungsumständen und der gewünschten Versicherungssumme ab.

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