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    Häufige gestellte Fragen zum Thema Allianz Kfz-Versicherung

    Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen rund um das Thema Allianz Kfz-Versicherung zusammengefasst. Wenn hier nicht das Richtige für Sie dabei ist, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

    Zahlen Sie die Erstprämie nicht pünktlich zur Haupt­fälligkeit (= Datum, an dem Ihr Ver­si­che­rungs­schutz beginnt), kann Ihr Kfz-Ver­sicherer den Vertrag rück­wirkend aufheben. Und damit den Schutz durch Ihre Kfz-Versicherung widerrufen. Das führt zur Zwangs­still­legung Ihres Autos. Die Folge­beiträge müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit bezahlt haben. Danach verlieren Sie Ihren Schaden­schutz. Nach vier Wochen kündigt die Pkw-Versicherung Ihren Vertrag.

    Versicherungsschutz besteht inner­halb der geografischen Grenzen Europas und in außer­euro­pä­ischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union gehören. Hat die Allianz Ihnen eine Internationale Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") ausge­händigt, erstreckt sich Ihr Schadenschutz auch auf darin genannte nicht-europäische Länder. Hierzu zählen Israel, Marokko, Tunesien sowie die außer­europäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln).

    Für Gebrauchtwagen müssen Sie eine neue Auto­versicherung abschließen. Erst dann können Sie den Pkw aus zweiter Hand bei der Kfz-Behörde ummelden. Außer­dem benötigen Sie die Zulassungs­beschei­nigung Teil I und II (bei älteren Fahr­zeugen Fahrzeugschein und -brief), neue Kenn­zeichen­schilder, Ihren Personal­ausweis oder Reise­pass, eine SEPA-Einzugs­ermächtigung für die Kfz-Steuer sowie einen Nach­weis über Abgas- und Hauptuntersuchung.

    Bei Ummeldung wird die bisherige Versicherung des Kfz auto­matisch gekündigt, die alten Nummern­schilder verlieren ihre Gültig­keit. Hat der Vor­besitzer das Auto bereits abge­meldet, brauchen Sie ein Kurzzeitkennzeichen für die Über­führung zur Zulassungsstelle.

    Sind Sie weniger (oder mehr) mit Ihrem Auto gefahren als zu Ver­trags­beginn angenommen, korrigieren Sie die ur­sprüng­lich ver­einbarte Jahres­fahr­leistung. Bei der Allianz können Sie Ihren neuen Kilometerstand online melden. Wir passen Ihren Vertrag und die Versicherungs­prämie anschließend ent­sprechend an. Für Wenig­fahrer werden die Bei­träge in der Regel günstiger. Korrigieren Sie Ihre Fahrleistung nach oben, fordern wir den Differenz­betrag rück­wirkend nach. Ihr Versicherungs­schutz bleibt unverändert bestehen.

    Die elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer) erhalten Sie von Ihrer Autoversicherung. Bei der Allianz können Sie die sieben­stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination online anfordern. Hierzu geben Sie im Formular den Grund der Anforderung sowie Ihr Kfz-Kennzeichen an. Anschließend senden wir Ihnen die eVB zu – per E-Mail, SMS oder Post.

    Die Kfz-Versicherung selbst bzw. ihr Schadenfreiheitsrabatt kann nicht übertragen werden. Sie können jedoch Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen. Auf ihre Familienmitglieder, ihren Zweitwagen oder bei einem Versicherungswechsel. Somit können Sie beispielsweise ihren Kindern einen geringeren Beitragssatz ermöglichen. Zu beachten ist hier, dass der Übertrag nur in der Kfz-Haftpflicht sowie der Vollkasko möglich ist, da in der Teilkasko keine SF-Klassen existieren.

    Ihre Auto-Versicherung kann bis zu zehn Jahre ruhen. Dabei wird die Schaden­freiheits­klasse, in der Sie bei Vertrags­beendigung eingestuft waren, sozu­sagen eingefroren. Danach verfällt Ihr Schaden­freiheits­rabatt.

    Möchten Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, halten Sie folgende Unterlagen bereit:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • ggf. Versicherungsvertrag Ihrer laufenden Police
    • ggf. letzte Beitrags­­rechnung Ihrer bisherigen Auto-Versicherung

    In den Dokumenten finden Sie alle erforderlichen Angaben für den Vertrags­abschluss – unter anderem zu Ihrer aktuellen Schaden­freiheitsklasse und der Schlüsselnummer (HSN/TSN) Ihres Wagens. Zusätzlich benötigt Ihr neuer Kfz-Versicherer Angaben zu Fahrerkreis, jährlicher Fahr­leistung und gewünschter Versicherungsart. Damit der Anbieter den Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto abbuchen kann, geben Sie zudem Ihre Bankverbindung an.

    Fair und kundenorientiert

    Fairstes Preis-Leistungs-Verhältnis und sehr gute Schadenregulierung

     

    Kfz-Haftpflichtversicherung

    ine Kfz-Haftpflicht ist für alle interessant, die nur einen Grundschutz benötigen. Dies ist häufig bei älteren Fahrzeugen der Fall, die bereits deutliche Gebrauchsspuren aufweisen. Oldtimer sind davon ausgenommen. Sie zahlt, wenn Sie mit Ihrem Pkw fremdes Eigentum beschädigen oder andere Personen verletzen. Der Basisschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert Sie ab, wenn Dritte Schadensersatz von Ihnen fordern.

    Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)

    Eine Teilkasko empfiehlt sich bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre alt sind. Außerdem bei einem Fahrzeugwert ab 4.000 Euro oder als Anschlussversicherung, wenn Sie als Vollkasko-Versicherter mehrere selbstverschuldete Unfälle haben und daher eine niedrige Schadenfreiheitsklasse zugeteilt bekommen. Sie übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Auto und greift zum Beispiel bei Auto­dieb­stahl und Schäden durch Brand, Dach­lawinen, Unwetter oder Tierbiss.

    Individuelle Bausteine

    Wer seinen Schutz erweitern möchte, der kann bei der Allianz aus einem breiten Zusatzangebot wählen. Je nach Sicherheitsbedürfnis können Sie sich zum Beispiel im Ausland besser schützen, Fahrer mit absichern oder sich für umsichtes Fahren belohnen lassen.