• ManagerProtect
    D&O-Versicherung für Geschäftsführer & Manager

    Wir sind die Experten für die Absicherung von Managern und Geschäftsführern. Mit wenigen Klicks können Sie sich ein Angebot sichern.

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Manager riskieren täglich, für Fehlentscheidungen persönlich zu haften

Wir beraten seit mehr als 40 Jahren Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in Haftungsfragen. ManagerProtect schützt vor Ansprüchen von innen und außen und gibt den Entscheidungsträgern die nötige Rückendeckung Ihre Tätigkeit effektiv auszuüben.

Persönliche Haftung vermeiden

Fehler in der Geschäftsführung können teuer werden. Als Geschäftsführer oder Vorstand haften Sie im Ernstfall mit Ihrem Privatvermögen – auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

D&O-Schutz für Entscheider

ManagerProtect bietet maßgeschneiderte Absicherung für Geschäftsleiter, Aufsichtsräte und Führungskräfte. Ob KMU oder Konzern – wir stellen sicher, dass Ihre Verantwortung nicht zur persönlichen Belastung wird.

Schadensfälle aus der Praxis

Ob fehlerhafte Investition, verspätete Insolvenzmeldung oder Datenschutzverstoß – die Zahl der D&O-Schäden steigt. Unsere Experten analysieren Ihr Risiko und sichern Sie passgenau ab.

ManagerProtect D&O-Versicherung

Ihr Rundumschutz für unternehmerische Verantwortung

Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Führungskraft tragen Sie täglich weitreichende Entscheidungen – und damit auch persönliche Haftungsrisiken. Mit ManagerProtect erhalten Sie eine maßgeschneiderte Absicherung, die alle relevanten Risikobereiche abdeckt:

  • D&O-Versicherung – Schutz des Privatvermögens bei Haftungsansprüchen
  • Strafrechtsschutz – Absicherung bei Ermittlungen und Verfahren
  • Betriebshaftpflicht – Schutz vor Ansprüchen Dritter
  • Vermögensschadenhaftpflicht – bei Beratungsfehlern & finanziellen Folgen
  • Vertrauensschadenversicherung – Schutz bei internem Betrug und Cybercrime
  • Cyber-Versicherung – gegen digitale Risiken und IT-Ausfälle

Sichern Sie sich ein starkes Schutzkonzept für Ihre Rolle im Unternehmen – verlässlich, professionell und individuell abgestimmt. Fordern Sie mit wenigen Klicks Ihr unverbindliches Angebot an.

Managerhaftung

Kennen Sie Ihr Haftungsrisiko als Manager?

Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitender Angestellter haften im Ernstfall mit Ihrem Privatvermögen. Schon kleine Fehler oder  Entscheidungen können zu Schadenersatzforderungen führen. Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir die größten Haftungsquellen für Führungskräfte festmachen:

  • Überwachung und Implementierung von Compliance-Regelungen und Strukturen
  • Anforderungen an ESG-Vorgaben
  • Gefahren aus Inflationsrisiken
  • Sanktionen und der damit verbundene möglich Bußgeldregreß
  • Cyber-Risken und die Auswirkungen, die sich darauf auf das Unternehmer ergeben
  • Energiekosten
  • Insolvenzrisiken

Mit ManagerProtect der Allianz sind Sie auf der sicheren Seite – rechtlich abgesichert, finanziell geschützt, persönlich entlastet.

ManagerProtect

Wir benötigen noch ein paar Angaben von Ihnen

    Es sind nur noch zwei weitere Schritte. Im ersten Schritt brauchen wir ein paar Eckdaten über Ihre Vorsorgeplanung.

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    Persönliche Haftung vermeiden

    Typische Schadensfälle aus der Praxis

    Insolvenzen zählen zu den häufigsten Auslösern für D&O-Schäden – und damit zu den größten Gefahren für Geschäftsführer und Vorstände. Besonders brisant: Insolvenzverwalter gehen zunehmend professioneller und aggressiver gegen Unternehmensorgane vor.

    Für Sie bedeutet das: Persönliche Haftung – oft in sechs- bis siebenstelliger Höhe. Die Durchsetzung der Ansprüche ist heute einfacher, der Druck auf Manager wächst – auch rückwirkend.

    Selbst bei bestehender D&O-Versicherung kann die Versicherungssumme schnell ausgeschöpft sein – mit existenzbedrohenden Folgen.

    💡 Unsere Lösung: Mit ManagerProtect sichern Sie sich umfassend gegen genau dieses Risiko ab. Auf Wunsch mit erweiterter Deckung bei Insolvenzszenarien.

    Lassen Sie jetzt ihr Risiko analysieren und fordern sie ein unverbindliches Angebot an.

    Alle Schutzbausteine im Überblick

    ManagerProtect ist mehr als nur eine D&O-Versicherung

    Hier finden Sie alle Leistungsbausteine im Detail erklärt – damit Sie genau verstehen, wie umfassend Sie, Ihre Position und Ihr Unternehmen geschützt sind. Jeder Baustein erfüllt eine zentrale Funktion im Risikomanagement für Führungskräfte.

    D&O Versicherung

    Wir sichern Ihr Risiko als Entscheider ab

    Führung bedeutet Verantwortung und damit auch persönliches Risiko. Im Umfeld von zunehmenden Rechtsvorschriften und komplexeren Regelwerken, sowie einer zunehmenden Klagebereitschaft ist die persönliche In-Haftungnahme auf das eigene Privatvermögen für Organmitglieder längst kein theoretisches Risiko mehr. Die Firmen-D&O oder eine persönliche D&O (Directors and Officers Liability) greift sowohl bei Ansprüchen aus dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) als auch bei Forderungen Dritter (Außenhaftung) und sichert dabei zuverlässig das Privatvermögen von Vorständen, Aufsichtsräten und leitenden Angestellten.

    Manager Strafrechtsschutz

    Schutz bei Verdacht – bevor es teuer wird

    Strafrechtliche Haftung ist immer persönliche Haftung! Ein strafrechtlicher Vorwurf kann Unternehmen und Führungskräfte ernsthaft belasten, selbst wenn sich der Verdacht später als unbegründet erweist. Die Kosten trägt der Verdächtige. Eine strafrechtliche Absicherung bietet umfassende Absicherung in allen Phasen des Verfahrens – etwa bei Betrugsvorwürfen, dem Vorwurf von Verstößen gegen Kontroll- oder Überwachungspflichten, im Insolventfall oder im Produktsicherheitsrecht. Versichert sind unter anderem die Kosten für Strafverteidiger, Verfahren, und Gutachten. Geschützt sind Geschäftsführer, leitende Angestellte und auf Wunsch weitere Mitarbeitende.

    Betriebshaftpflicht

    Sicherheit für alle, die mit Ihnen arbeiten

    Die Betriebshaftpflicht ist ein zentraler Baustein im Risikomanagement Ihres Unternehmens. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter und versichert dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche konsequent ab und übernimmt berechtigte Forderungen. Ein starker Schutz, der Vertrauen schafft bei Kunden, Geschäftspartnern und allen, die mit Ihrem Unternehmen in Kontakt stehen.

    Vermögensschaden­versicherung

    Ein Fehler kann teuer werden – wir schützen Sie davor

    In vielen Berufen muss die Vermögensschadenhaftpflicht in das Versicherungskonzept mit einbezogen werden – etwa bei Werbeagenturen, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberatern. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen beruflicher Fehler, etwa bei Beratung, Gutachten oder Vertragsgestaltung.
    Sie greift, wenn durch Ihre Tätigkeit ein Dritter einen rein finanziellen Schaden erleidet – ohne Personen- oder Sachschaden.
    Die Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche – und wehrt unberechtigte professionell ab.

    Vertrauensschaden­versicherung

    Schutz bei internem und externem Betrug

    Gelegenheit macht Diebe – überall dort, wo Vertrauenspersonen (seien es Mitarbeitende, Steuerberater, Rechtsanwälte) Zugriff auf sensible Daten oder Vermögenswerte haben, kann sich kriminelle Energie entfalten und die Position zur eigenen Bereicherung ausgenutzt werden. Auch externe Angriffe wie Betrug, Fälschung oder Cyberkriminalität stellen ein hohes Risiko dar. Die Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch vorsätzliche Straftaten Ihrer Mitarbeiter, z. B. Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug. Sie deckt auch Schäden durch Dritte ab – etwa durch gefälschte Überweisungen oder Cybercrime.

    Cyber-Deckung

    Schutz vor Hackern und Erpressung

    Die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts – Die Cyber-Versicherung schützt Ihr Unternehmen vor den Folgen von Hackerangriffen, Datenverlust und IT-Ausfällen. Welcher Manager sich nicht damit beschäftigt hat schone inen D&O –Fall produziert, Sie übernimmt Kosten z. B. für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Krisenkommunikation und Betriebsunterbrechung. Auch bei Erpressung durch Ransomware oder Datenschutzverstößen ist sie an Ihrer Seite. Zusätzlich werden Haftungsansprüche Dritter wegen Datenpannen abgewehrt oder beglichen.

    Experten D&O-Versicherung

    Vertrauen Sie auf die Experten von Rockenfeller & Pflüger, der führenden Allianz Sozietät

    Die Absicherung von Managern ist komplex – um einen umfassenden Schutz gewährleisten zu können, müssen verschiedene Produkte kombiniert werden. Überlassen Sie daher nichts dem Zufall, sondern nur einem Profi.

    Rockenfeller & Pflüger verfügt seit Jahren über Erfahrungen in der Managerabsicherung – unsere Versicherungsprodukte sind perfekt aufeinander abgestimmt.

    Vertrauen Sie wie unsere weiteren 20.000 Kunden auf unser Know-How. Bei Rockenfeller und Pflüger sind Sie in den besten Händen – persönlich, langfristig und verlääasslich.

    Unsere Kunden

     

    Wissen

    Häufige gestellte Fragen zum Thema Allianz D&O-Versicherung

    Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen rund um das Thema Allianz D&O-Versicherung zusammengefasst. Wenn hier nicht das Richtige für Sie dabei ist, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

    Ja, wir haben eine Auswahl typischer Schadensfälle aus der Praxis für Sie zusammengestellt – darunter auch Fälle aus Insolvenzverfahren, Organhaftung und Pflichtverletzungen. Fragen Sie gern ein persönliches Beispiel aus Ihrer Branche an!

    Ansprüche der Firma: Innen­haftung

    Vorstands­mitglied XY genehmigt die Installation einer neuen IT-Anlage. Im Nachhinein stellt man fest, dass diese Anlage für Firmen­zwecke unzureichend ist. Aufwendige und teure Nach­besserungen sind notwendig. Der Betrieb steht während­dessen still und XY wird verant­wortlich gemacht.

    Gesamt­schuld­nerische Haftung

    XY ist Geschäfts­führerin einer Baufirma. Ein Kollege eröffnet ohne vorherige Prüfung der Wirtschaft­lichkeit eine neue Nieder­lassung. XY hat diese Entscheidung nicht selbst getroffen, haftet aber mit ihrem Kollegen gesamt­schuld­nerisch, weil sie dessen Handeln nicht hinreichend kontrolliert hat.

    Ansprüche Dritter: Außen­haftung

    1. ist Geschäfts­führer einer GmbH. Diese ist seit April über­schuldet. Zwischen Mai und Dezember sind Forderungen nur teilweise bedient worden. Am 1.12. stellte XY Insolvenz­antrag. Die GmbH soll bereits zum 1.6. zahlungs­unfähig gewesen sein, so dass er Zahlungen hätte einstellen und Insolvenz­antrag stellen müssen. Der Insolvenz­verwalter verlangt nun Schaden­ersatz für die zwischen 1.6. und 1.12. getätigten Zahlungen.

    Verzögerung des Insolvenzantrages trotz Kenntnis der Überschuldung
    Ein Geschäftsführer meldete trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit seiner GmbH die Insolvenz verspätet an. Infolge dessen wurde er vom Insolvenzverwalter persönlich zur Rückzahlung aller nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleisteten Zahlungen verpflichtet – eine Summe im sechsstelligen Bereich

    Nicht rechtzeitige Erfüllung von Brandschutzauflagen
    Ein Geschäftsführer lässt behördliche Brandschutzauflagen unbeachtet. Aufgrund dieser Versäumnisse ordnet die Behörde eine Betriebsstilllegung an, bis die Auflagen erfüllt sind. Diese Unterbrechung führt zu erheblichen Umsatzeinbußen und potenziell sogar zu einem langfristigen Verlust von Kunden. Der Geschäftsführer haftet in diesem Fall persönlich für den entstandenen Schaden, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

    Fehlerhafte Vertragsgestaltungen ohne Expertenrat
    Bei der Gestaltung eines komplexen Vertrags verzichtet der Manager eines Unternehmens auf die Einholung eines Expertenrats und verursacht dadurch erhebliche finanzielle Verluste. Der Vertrag erweist sich als nachteilig für das Unternehmen, weil wichtige rechtliche Aspekte übersehen wurden. Der verantwortliche Entscheider haftet persönlich, da er seine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung und Beratung verletzt hat.

    Ungeeignete EDV-Anlage
    Eine Geschäftsführerin kauft eine EDV-Anlage, ohne ausreichende Erkundigungen über deren Eignung einzuholen. Die Anlage stellt sich später als unbrauchbar heraus und verursacht hohe Kosten für Nachbesserungen und Ersatzbeschaffungen. Dieser Fehlkauf führt zu erheblichen finanziellen Schäden für das Unternehmen. Die Geschäftsführerin haftet persönlich, da sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.

    Managerhaftung ist heute ein zentrales Thema, denn die Anforderungen an Geschäftsführer: innen und Vorstände steigen stetig. Komplexe gesetzliche Vorgaben, wie etwa die Regelungen zur Corporate Governance oder zur Compliance, verschärfen die Haftung und führen zu einer wachsenden Zahl von Klagen. Bereits eine einzelne Fehlentscheidung kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen und zu einer persönlichen Haftung mit dem gesamten Privatvermögen führen. Die rechtlichen Grundlagen für die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen sind im Gesetz festgelegt.

    Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) schützt Geschäftsführer: innen, Vorstände und Aufsichtsräte vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und Dritten wie Aktionären oder Behörden (Außenhaftung).

    Der Versicherungsschutz umfasst dabei die

    • Prüfung der Ansprüche
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Freistellung von berechtigten Ansprüchen

    Seit 1995 ist die D&O-Versicherung in Deutschland etabliert und gilt heute als essenzieller Bestandteil zur Absicherung der persönlichen Haftungsrisiken von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräte

    D&O (Directors-and-Officers-Versicherung)

    • Schutz für Management, Vorstände, Geschäftsführer oder den Aufsichtsrat
    • Absicherung gegen Schadensersatzansprüche wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Fehlentscheidungen
    • Gilt für Ansprüche aus dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) oder von Dritten (Außenhaftung)
    • Schutz vor existenzbedrohenden Vermögensschäden

    Strafrechtsschutz

    • Versicherungsschutz für Führungskräfte, Geschäftsführer: innen, Verwaltungsräte und Mitarbeitende bei Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens im beruflichen Kontext
    • Übernahme der Kosten für qualifizierte strafrechtliche Verteidigung, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten
    • Verteidigung auch bei dem Vorwurf von Vorsatzstraftaten
    • Leistungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Einschränkung durch Verfahrensverlauf

    Vertrauensschadenversicherung 

    • Absicherung gegen Sach- und Vermögensschäden durch vorsätzliche, unerlaubte Handlungen
    • Versicherungsschutz für Schäden am eigenen oder fremden Vermögen, verursacht durch Vertrauenspersonen (z. B. Mitarbeitende, aber auch Externe wie Steuerberater oder Anwälte)
    • Umfassender Schutz durch unbegrenzte Rückwärtsversicherung
    • Ersatz für Schäden durch externe Täter, z. B. Raub, Diebstahl, Urkundenfälschung, Cyberkriminalität (inkl. Phishing, Pharming, Spyware)
    • Schutz bei Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

    Betriebshaftpflichtversicherung 

    • Schützt Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen.
    • Deckt gesetzliche Haftpflichtansprüche ab, z. B. bei Unfällen auf dem Firmengelände oder durch fehlerhafte Produkte.
    • Gilt für Inhaber, Mitarbeitende und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
    • Umfasst auch gemietete Betriebsräume und vertraglich übernommene Verkehrssicherungspflichten.
    • Übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche – inklusive Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren („passiver Rechtsschutz“).

    Auch in Familienunternehmen sind Fehlentscheidungen nicht auszuschließen. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied zwischen bestellten und geschäftsführenden Gesellschaftern – die persönliche Haftung gilt für alle Geschäftsführer gleichermaßen.

    Innenhaftung:
    Niemand ist vor Fehlern gefeit. Die D&O-Versicherung prüft, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, und wehrt unbegründete Ansprüche konsequent ab. Bei berechtigten Forderungen übernimmt sie die Schadenersatzzahlung bis zur vereinbarten Versicherungssumme und schützt damit zugleich das Vermögen der Gesellschaft.

    Außenhaftung:
    Auch Dritte wie Geschäftspartner, Behörden oder Gläubiger können den Geschäftsführer persönlich in Anspruch nehmen. Besonders im Falle einer Insolvenz besteht hier ein erhebliches Haftungsrisiko. Die D&O-Versicherung bietet auch in diesen Fällen umfassenden Schutz.

    Die D&O-Versicherung bietet bereits ab der Einleitung eines Rechtsstreits umfassenden Schutz. Unsere spezialisierte Schadenabteilung der Allianz ausschließlich bestehend aus Volljurist: innen prüft sorgfältig, ob die gegen die versicherte Person erhobenen Ansprüche berechtigt sind. Unbegründete Forderungen werden konsequent abgewehrt, wobei die Allianz die anfallenden Prozesskosten übernimmt. Sind die Ansprüche berechtigt, ersetzt die Allianz im Schadenfall die Vermögensschäden.

    Firmen-D&O:
    Die D&O-Versicherung wird von der Gesellschaft selbst abgeschlossen, die auch als Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin auftritt. Versicherbar sind unter anderem Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG), GmbH & Co. KG, eingetragene Genossenschaften (eG), gemeinnützige GmbHs (gGmbH), Stiftungen sowie Vereine mit Hauptsitz in Deutschland. Der Versicherungsschutz kann zudem auf Tochter- und Enkelgesellschaften mit Sitz innerhalb der Europäischen Union ausgeweitet werden.

    Persönliche D&O:
    Mittlerweile kann auch eine persönliche D&O abgeschlossen werden. Der Manager schließt diese für sich persönlich ab. Er ist Versicherungsnehmer, Versicherte Person und Beitragszahler.

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